Der Bedarf der Familie ist also auf das Existenzminimum zu beschränken. Dieses setzt sich hier aus dem Grundbetrag für ein Ehepaar, dem Zuschlag für das Kind D., den obligatorischen Krankenkassenprämien, dem Mietzins sowie den Kosten für den öffentlichen Verkehr und Versicherungen zusammen. Beim an Diabetes leidenden Vater sind zudem krankheitsbedingte Mehrkosten in der Höhe von monatlich Fr. 70.– zu berücksichtigen. Ebenso sind die ausgewiesenen Krankheitskosten von D. in den Bedarf aufzunehmen. Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die Krankheitskosten der Ehefrau, ist doch nicht erstellt, dass diese regelmässig anfallen.