Dieser muss klar vollzogen werden. Es wäre nicht vertretbar, die Kinder in die Obhut des Vaters zu stellen und ihm damit den Kern der Elternpflichten zu übertragen, hingegen das Sorgerecht bei der Mutter zu belassen und sie so mit Entscheidbefugnissen auszustatten, die es ihr erlauben, den Kampf gegen den anderen Elternteil und früheren Lebenspartner fortzuführen und sich fortwährend in seine Angelegenheiten einzumischen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/3