Der heute noch geltende rechtliche Vorrang der unverheirateten Mutter lässt sich schwer mit der natürlichen Erkenntnis vereinbaren, dass ein Kind zwei Eltern hat, die für sein Gedeihen grundsätzlich gleich wichtig sind. Wenn der erste, gesetzlich privilegierte Elternteil empfindliche erzieherische Schwächen zeigt und nicht fähig ist, diese zu überwinden, während der zweite deutliche pädagogische Stärken aufweist und bereit ist, diese weiter zu entwickeln, so erfordert das Kindeswohl – verstanden als Suche nach der im Einzelfall am wenigsten schädlichen Lösung – zwingend einen Wechsel. Dieser muss klar vollzogen werden.