Die Kinder sind in ihrer Entwicklung zweifellos schwer gestört. Sie brauchen dringend eine feste, ihnen stets zugewandte Bezugsperson, ein stabiles Umfeld und eine spezielle Förderung. Die einzige Alternative zum bisherigen, für die Kinder offensichtlich unerträglichen Zustand besteht darin, sie dauerhaft an einem anderen Ort unterzubringen. Im Sinne der Proportionalität bleibt zu überlegen, ob dafür ein Entzug der mütterlichen Obhut genügt oder ob eine Aufhebung des Sorgerechts geboten ist. In diesem Zusammenhang ist nun die gutachterliche Empfehlung zu beachten, den Kindern zwar einen Vormund zu geben, sie aber probeweise dem Vater zur Pflege zu überlassen.