Ist drittens die Elternperson nicht fähig oder nicht bereit, die Gefahr abzuwenden? Das muss bejaht werden, weil die Mutter zwar auf ihre Rolle fixiert ist und ein Recht an den Kindern geltend macht, aber keine bewusste Erziehungshaltung hat und in ihrer Handlungsweise schwankt, kaum Empfehlungen aufnimmt und praktisch jeden Vorhalt als Lüge abtut. Ihr bisheriges Verhalten beweist nicht nur die fehlende Erziehungsfähigkeit, sondern auch einen mangelnden Veränderungswillen.