Zwei Mädchen im Alter von fünf und sechs Jahren sind die Töchter unverheirateter Eltern und stehen von Gesetzes wegen in der elterlichen Sorge der Mutter. Bei der Trennung der Familie behielt die Mutter das jüngere Kind und überliess das ältere dem Vater. Nachdem Betreuerinnen warnten, die Kinder seien kaum ansprechbar, und ein kinderpsychologisches Gutachten erklärte, sie seien emotional völlig vernachlässigt, entzog die vormundschaftliche Aufsichtsbehörde der Mutter das Sorgerecht. Die Kinder sollten einen Vormund erhalten und probeweise in die Obhut des Vaters gestellt werden. Gegen diesen Entscheid erhob die Mutter Berufung. Aus den Erwägungen: