BES.2025.34-EZS1 3/8 Revisionsvorlage 2023, S. 377 ff., 383 f.): Nach dem klaren Willen des Parlaments werde die Möglichkeit, geleistete Kostenvorschüsse auch gegenüber einer nicht kostenpflichtigen Partei zu verrechnen, abgeschafft. Dies, nachdem der Bundesrat hier noch Vorbehalte für die in Art. 98 Abs. 2 revZPO geregelten Verfahren vorgeschlagen habe. Weiter führt er allerdings aus, dass abzuwarten bleibe, welche Konsequenzen diese Anpassung in der Praxis tatsächlich haben werde, insbesondere auch in Rechtsöffnungs- und Konkursverfahren, wo ein gewisser Widerspruch zur Regelung von Art.