ddd) Damit steht aber als einziges unbestrittenes Aktivum die Eigentumswohnung zur Diskussion. Ihr legte das Konkursamt einen betreibungsamtlich ermittelten Schätzwert von 2.25 Mio. Franken zugrunde. Zuzugestehen ist der Schuldnerin, dass sie diesen Wert beanstandet und dazu beim Kreisgericht als untere Aufsichtsbehörde in Betreibungssachen eine Beschwerde einreichte.