ccc) Es ist unbestritten, dass alle angeblichen Forderungsschuldner die gegen sie gerichteten Forderungen (schriftlich) bestritten. Nicht in Abrede gestellt wird seitens der Schuldnerin sodann, dass ihre Verwaltungsrätin in ihrer telefonischen Einvernahme durch das Konkursamt ausführte, dass die Schuldnerin seit sechs Jahren inaktiv und nur noch Eigentümerin der Wohnung in S. sei.