Ausgangspunkt für die Auslegung bildet im vorliegenden Fall der Vertragswortlaut, in dem von einem Darlehen von Fr. 150'000.00 "für den Kauf einer Eigentumswohnung" die Rede ist, das "unverzinslich gewährt" und ab 1. April 2018 im Umfang von mindestens Fr. 700.00 pro Monat zurückbezahlt werde, wobei es den Darlehensnehmern freistehe, höhere Rückzahlungsraten zu leisten. Eine © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte