bbb) Zu prüfen ist demnach, ob das strittige Darlehen aufgrund der Vereinbarung monatlicher Mindestrückzahlungen von Fr. 700.00 als Darlehen auf bestimmte Dauer und damit als solches, auf das Art. 318 OR nicht anwendbar ist, oder ob es als unter Art. 318 OR zu subsumierendes Darlehen auf unbestimmte Dauer zu qualifizieren ist.