Der Vertrag könne daher nur so interpretiert werden, dass das Darlehen in Raten von mindestens Fr. 700.00 pro Monat zurückbezahlt werde, im Übrigen aber unkündbar sei. Im Beschwerdeverfahren sodann wiederholt er seinen vor Vorinstanz eingenommenen Standpunkt und ergänzt ihn unter Hinweis auf ZK-Higi (3. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte