zusprach, und die Beschwerde auch in diesem Punkt abzuweisen ist, soweit darauf einzutreten ist. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 28/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte (Hinweis: Mit Urteil vom 20. Januar 2022 wies das Bundesgericht eine von der Schuldnerin gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde ab [BGer 5A_45/2021 © Kanton St.Gallen 2025 Seite 29/29