Nicht weiter hilft der Schuldnerin dabei, dass der Gläubiger in diesem Zusammenhang den Begriff der "Condamnation" verwendet. Dieser Begriff, der sich im Übrigen auch im Rechtsspruch des Appellationsgerichtes findet, und zwar sowohl bei den zurückzuerstattenden Zinsen und Gebühren als auch beim Schadenersatz ("Condamne la société B. AG à payer au titre de restitution"…"au titre de la perte de chance"), besagt nichts Anderes, als dass das Gericht um die betreffende Verpflichtung der Bank ersucht werde.