Entgegen der Auffassung der Schuldnerin spricht auch die Formulierung bzw. Systematik der Urteile des Appellationsgerichtes Nancy nicht für eine Strafzahlung, sondern für eine, wenn auch in der Schweizer Rechtsordnung möglicherweise so nicht bekannte Schadenersatzforderung: Das Appellationsgericht prüfte ein Zweifaches, nämlich zum einen die Frage der Gültigkeit der Kredit- und Pfandverträge und zum andern die Frage der Verletzung der Warnpflicht, kam zum Schluss, dass die Verträge nichtig seien und die Bank ihre Warnpflicht verletzt habe, und folgerte daraus, dass die Bank die aufgrund der Nichtigkeit der Verträge zu Unrecht geforderten Zinsen und