genügend gewarnt und damit in der Lage gewesen wäre, frei darüber zu entscheiden, ob er das mit der Kreditaufnahme verbundene Risiko (= Kreditschuld ohne Gegenwert zufolge Veräusserung der verpfändeten Vermögenswerte) eingehen wolle oder nicht. Der Umstand, dass das Appellationsgericht Nancy diese Ausgangslage als "perte de chance de ne pas contracter" wirtschaftlich mit 50% des Kredits bewertete, lässt sein Urteil jedenfalls nicht als (offensichtlich) ordre public-widrig erscheinen. Nicht zu übersehen ist, dass der Vorrichter seine Erwägung zur "perte de chance" nicht daran anknüpfte, dass das Appellationsgericht mit der Zusprechung von