sie hafte hierfür, wobei der erlittene Schaden nicht einfach mit der Höhe der investierten Beträge begründet werden könne, sondern nur mit der entgangenen Chance, keinen Vertrag abzuschliessen. Den Schaden infolge des Entgangs der Chance der Nichtunterzeichnung der Darlehensverträge (nicht aber der Finanzanlageverträge mit der F. [SA]) bezifferte das Gericht im zu vollstreckenden Urteil alsdann angesichts der (hohen) Erwartungen des Gläubigers auf eine Verdoppelung seines Gewinns, aber des ebenso hohen Verlustrisikos auf 50% der Kreditsumme, d.h. auf Fr. 1'177'500.00 (= 50% der Darlehen von insgesamt Fr. 2'375'000.00 [Fr. 55'000.00 + Fr. 2'200'000.00 + Fr. 100'000.00]).