Grundprinzipien der Schweizer Rechtsordnung schliessen lassen. Diese Klarheit, d.h. Offensichtlichkeit, fehlt hier: Im Zwischenentscheid vom 18. März 2014 wirft das Appellationsgericht Nancy der Bank vor, sie habe, obwohl ihr nicht einfach nur die Kreditgewährung, sondern die Organisation des Investments mithilfe der F. (SA) oblegen habe, ihre Warnpflicht gegenüber dem Gläubiger verletzt; sie hafte hierfür, wobei der erlittene Schaden nicht einfach mit der Höhe der investierten Beträge begründet werden könne, sondern nur mit der entgangenen Chance, keinen Vertrag abzuschliessen.