© Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte bb) Aus dem Urteil vom 23. Februar 2016 geht unzweideutig hervor, dass die öffentliche Verhandlung – ohne dass die Vertreter dagegen opponiert hätten – am 1. Dezember 2015 in Anwesenheit der Präsidentin und eines Richters (sowie der Gerichtsschreiberin) stattgefunden habe und in der Folge das Gericht, zusammengesetzt aus den nämlichen Personen und einem dritten Richter, aufgrund der Plädoyers entschieden habe.