gewesen sei, weil der Gläubiger ohne seine Ehefrau nicht aktivlegitimiert sei und weil © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte niemand nach weit über zehn Jahren mehr damit rechnen müsse, für einen nichtigen Vertragsabschluss haftbar gemacht zu werden. Für die Schuldnerin verletzt das zu vollstreckende Urteil sodann auch den materiellen ordre public, und zwar unter den Aspekten des Grundsatzes "pacta sunt servanda" und der Rechtsfigur der "perte de chance de ne pas contracter".