Appellationsgericht die Bank B. AG im anschliessenden Entscheid vom 23. Februar 2016 unter Abweisung des Antrags der Bank auf Anerkennung der auf die einzelnen Anleger entfallenden Provisionen, Gebühren und Zinsen, unter anderem dazu, dem Gläubiger EUR 477'382.76 zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten und – unter © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Zugrundelegung eines Prozentsatzes von 50% – dem Gläubiger unter dem Titel "perte de chance" Fr. 1'177'500.00 zuzüglich Zinsen zu bezahlen.