2. Auch wenn es in der vorliegenden Auseinandersetzung nur um die Vollstreckung des Urteils des Appellationsgerichtes Nancy vom 23. Februar 2016 geht, rechtfertigt es sich, im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit den Sachverhalt, den das Appellationsgericht seinem Urteil zugrunde legte, und die Prozessgeschichte, wie es zu diesem Urteil kam, wie folgt zusammenzufassen: Wie andere Personen vertraute auch der Gläubiger der Schweizer Firma F. (SA). Vermögen an und zeichnete, um die Rendite des von der F. (SA).