Mit Urteil vom 23. Februar 2016 verpflichtete das Appellationsgericht Nancy die vormals als Bank E. AG firmierende und in der Folge im Rahmen einer Fusion von der Schuldnerin übernommene Bank B. AG dazu, dem Gläubiger EUR 477'382.76 nebst Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz ab 28. Februar 2000 und Fr. 1'177'500.00 nebst Zinsen ab Urteilsdatum sowie eine Parteientschädigung von EUR 10'000.00 zu bezahlen. Gestützt auf dieses Urteil setzte der Gläubiger Fr. 1'972'537.70 nebst Zins in Betreibung und erwirkte in der Folge beim erstinstanzlichen Kreisgericht für Fr. 1'965'278.99 nebst Zins definitive Rechtsöffnung. Dagegen wehrt sich die Schuldnerin erfolglos mit Beschwerde beim Kantonsgericht.