b) Die Vorinstanz qualifizierte die drei von der Gläubigerin vorgelegten sicherungsübereigneten Inhaber-Papierschuldbriefe über Fr. 500'000.00, Fr. 800'000.00 und Fr. 1'000'000.00 als Rechtsöffnungstitel für die darin festgesetzten Nominalbeträge zuzüglich der offenen Zinsen sowie des sichernden Pfandrechts. Dies ist zu Recht unbestritten geblieben; es kann hierfür auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden. Grundsätzlich ebenfalls als unbestritten betrachtet werden können sodann der Bestand und der Umfang der Betreibungsforderung der Gläubigerin über Fr. 2'009'666.70 zuzüglich 5% Zins ab 23. September 2016 […].