1. 2015 gewährte die Gläubigerin der Schuldnerin ein Darlehen über Fr. 530'000.00 als LIBOR-Hypothek und einen weiteren Kredit (nachfolgend Rahmenkredit) von Fr. 2'000'000.00, sichergestellt durch die drei sicherungsübereigneten Inhaber- Schuldbriefe über Fr. 500'000.00, über Fr. 800'000.00 und über Fr. 1'000'000.00, lastend auf Liegenschaften A. Am 29. Juni 2016 kündigte die Gläubigerin die LIBOR- Hypothek und am 4. August 2016 den Rahmenkredit und forderte die Schuldnerin zur sofortigen Bezahlung der jeweiligen offenen Beträge von Fr. 513'960.30 bzw. Fr. 2'002'833.35 auf, wobei sie für den Fall der Missachtung der Zahlungsaufforderung