Er befinde sich nämlich in der Rubrik "Bemerkungen" nach dem Text "Verwertungsfrist abgelaufen", weshalb ihm nur der Sinn zukommen könne, dass nach abgelaufener Verwertungsfrist der Verlustschein infolge Pfändung ausgestellt worden sei, was am […] erfolgt sei. Demgegenüber stellt sich der Schuldner auf den Standpunkt, die neuen Belege beinhalteten eine Schlussabrechnung und den Vermerk "erledigt", der seinen Standpunkt bestätige, dass die Angelegenheit, und zwar der ganze Fall, damals tatsächlich erledigt worden sei, womit die neu vorgelegten Akten zusammen mit den bereits bekannten Auszügen den Beweis dafür erbrächten, dass keine Verlustscheine existierten.