© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte beispielsweise Stempel wie "bezahlt" angebracht. Die Verlustscheine sodann seien nicht im Verlustscheinordner der betreffenden Jahre; es sei für sie nicht eruierbar, ob die Forderungen bezahlt worden seien.