Im Rahmen der ergänzenden Abklärungen reichte das Betreibungsamt Kopien der Karteikarten der Betreibungen ein, in denen die fraglichen Verlustscheine ausgestellt worden waren. Aus ihnen ergibt sich, dass in der Betreibung Nr. XXX betreffend den "Darlehensvertrag mit Solidarbürgschaft" der Verlustschein Nr. […] über Fr. 15'133.60 und in der Betreibung Nr. YYY betreffend den nämlichen Darlehensvertrag der Verlustschein Nr. […] über Fr. 95'271.00 ausgestellt wurden, wobei sich auf der Karteikarte betreffend die Betreibung Nr. XXX der Vermerk "erledigt" findet.