die Grundlage für diese Antwort vervollständigt werden wollte – beim Betreibungsamt ein Bericht dazu eingeholt, ob die beiden Verlustscheine im Betreibungsbuch und/oder Personenregister vermerkt (gewesen) seien und ob das Betreibungsbuch und/oder das Personenregister einen Vermerk auf die vom Schuldner geltend gemachte Löschung enthalte.