bis Ende April 2014 insgesamt Fr. 18'020.00 zu wenig Unterhalt bezahlt, vernünftigerweise nicht anders denn als Behauptung verstanden werden kann, aus dem Urteil des Kantonsgerichts seien für die Zeitspanne Juni 2012 bis April 2014 noch (Frauen-) Unterhaltsbeiträge von Fr. 18'020.00 offen, und man sich fragen könnte, ob nicht schon diese Behauptung unter dem Aspekt der Spezifizierung genügt. Denn mit einer einfachen Rechnung hätte sich vom Schuldner nach Erhalt des Zahlungsbefehls und von der Vorinstanz im erstinstanzlichen Rechtsöffnungsverfahren feststellen lassen, das in der fraglichen Zeitspanne gemäss Urteil vom 24. Juli 2013 insgesamt Fr.