© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Betreibung gesetzt hatte, um anschliessend darüber entscheiden zu können, ob diese Forderungen im von der Gläubigerin als Rechtsöffnungstitel eingereichten Urteil des Kantonsgerichts vom 24 Juli 2013 eine Stütze fänden und ob sich der Schuldner erfolgreich auf Tilgung, Stundung oder Verjährung berufe.