2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 900.00 hat A.__ zu bezahlen. Sie werden mit dem von A.__ geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 900.00 verrechnet. 3. Für das Beschwerdeverfahren ist keine Parteientschädigung geschuldet. BE.2026.10-EZO3 18/18