Die Aktien der Klägerin befinden sich somit ausschliesslich in öffentlicher Hand, wobei sich das Aktionariat interkantonal zusammensetzt. Sodann ist die Klägerin gemäss ihrem statutarischen Zweck nicht gewinnorientiert. Mit Rettungsdienstleistungen erbringt sie einen Versorgungsdienst. Es handelt sich bei der Klägerin daher um ein öffentliches Unternehmen in Privatrechtsform.