Gemäss der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton St. Gallen und der Klägerin gewährleistet letztere die Rettungsorganisation im Wahlkreis D.__ (kläg.act. 14, S. 3). Auf diesem Gebiet betreibt sie einen Rettungsdienst für Primär- und Sekundäreinsätze und sorgt auch für den Rettungseinsatz in ausserordentlichen Lagen (kläg.act. 14, S. 4).