BE.2026.10-EZO3 11/18 sie Patiententransporte und Notarztdienstleistungen anbieten und alle Tätigkeiten ausüben, die mit diesem Zweck im Zusammenhang stehen. Weiter hält der statutarische Zweck fest, dass die Klägerin weder einen Erwerbszweck noch einen Selbsthilfezweck verfolgt (kläg.act. 1). Die Anteile an der Klägerin sind im Besitz der Spitäler G.__ und H.__ sowie der Gemeinde F.__, wobei letztere nur ein Prozent hält (kläg.act. 14, S. 3). Gemäss der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton St. Gallen und der Klägerin gewährleistet letztere die Rettungsorganisation im Wahlkreis D.__ (kläg.act.