Öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform sind Gesellschaften des Zivilrechts. Von den gemischtwirtschaftlichen Unternehmen unterscheiden sie sich dadurch, dass die Anteile ausschliesslich in öffentlicher Hand liegen und das Unternehmen nicht gewinnorientiert ist. Auch hierfür wird eine gesetzliche Grundlage benötigt. Öffentliche Unternehmen in