ralen Verwaltung, wobei sie in der Form von öffentlich-rechtliche Körperschaften (Gemeindeverbänden), öffentlich-rechtlichen Anstalten (Spitäler), öffentlich-rechtlichen Stiftungen (Spitäler) oder öffentlichen Unternehmen (spezialgesetzliche Aktiengesellschaften, gemischtwirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Unternehmen in Privatrechtsform) anzutreffen sind (BOSCHUNG, a.a.O., Rz. 57–66).