e/aa) Der Rettungsdienst ist mangels einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes Sache der Kantone (Art. 3 BV; BOSCHUNG, Der bodengebundene Rettungsdienst, Im Spannungsfeld zwischen Staatsaufgabe und regulierter privatwirtschaftlicher Tätigkeit, 2010, Rz. 119). Er wird in den Schweizer Kantonen unterschiedlich organisiert. Anzutreffen sind einerseits rein private Rettungsdienste, die sich vollständig oder mehrheitlich in privater Hand befinden und als gewinnorientierte Unternehmen agieren. Andererseits gibt es staatliche Rettungsdienste. Diese sind entweder Teil der Zentralverwaltung, in der sie typischerweise der Polizei oder Feuerwehr angegliedert sind, oder sie sind Teil der dezent-