keine Anträge BE.2026.10-EZO3 2/18 Erwägungen I. 1. B.__ (Beklagte) meldete sich am 28. Juni 2021, am 21. April 2022 und am 24. Dezember 2024 wegen gesundheitlicher Probleme bei der Kantonalen Notrufzentrale St. Gallen (Notruf 144). Daraufhin brachte die Ambulanz sie jeweils ins Spital oder die Arztpraxis, wobei die drei Transporte von A.__ (Klägerin) durchgeführt wurden. In der Folge blieben die Rechnungen für diese drei Transporte teilweise unbezahlt.