1. Auf die Klage wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 600.00, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 400.00 und den Kosten des Schlichtungsverfahrens von Fr. 200.00, hat die Klägerin zu bezahlen. Die Kosten des Schlichtungsbegehrens hat die Klägerin bereits bezahlt. Anträge vor Kantonsgericht a) der Klägerin und Beschwerdeführerin 1. Der Nichteintretensentscheid des Kreisgerichts D.__ vom 27. Januar 2026 sei aufzuheben und die Sache zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten/Beschwerdegegnerin. b) der Beklagten und Beschwerdegegnerin