Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin die Kosten des Vermittlungsverfahrens von Fr. 200.00 zu bezahlen. 6. In der Betreibung Nr. Y.__ des Betreibungsamtes Z.__ sei der Rechtsvorschlag aufzuheben. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. b) der Beklagten keine Anträge Entscheid Kreisgericht D.__, Einzelrichter, 2. Abteilung, vom 27. Januar 2026