Gemäss Auszug aus dem Sendungsverlauf der Post sei die per Einschreiben versendete Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung von der Gesuchstellerin nicht entgegengenommen worden. In Bezug auf den Beginn der dreissigtägigen Frist könne festgehalten werden, dass am 22. August 2024 ein erfolgloser Zustellversuch seitens der Post erfolgt sei, die siebentägige Abholfrist am 23. August 2024 zu laufen begonnen habe und demzufolge am 29. August 2024 abgelaufen sei. Die dreissigtägige Zahlungsfrist habe somit am 30. August 2024 zu laufen begonnen und sei am 29. September 2024 abgelaufen.