Die Zahlungsaufforderung habe sich auf Ausstände von insgesamt Fr. 19'932.00 bezogen, beinhaltend eine "Restforderung" aus einem früheren Ausstand in der Höhe von Fr. 14'844.00 (für Mietzinse März 2020, Juni 2020, August 2020, Oktober 2020 sowie Januar bis Oktober 2021) sowie auf die ausstehenden Mietzinse für die Monate Juni 2022, August 2023 und April 2024. Dieser Ausstand bzw. der Verzug der genannten Mietzinse habe die Gesuchsgegnerin nicht bestritten. Gemäss Auszug aus dem Sendungsverlauf der Post sei die per Einschreiben versendete Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung von der Gesuchstellerin nicht entgegengenommen worden.