1. Mit Gesuch vom 18. Dezember 2024 beantragte C.___ beim Kreisgericht F.___ im Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen, A.___sei zu verpflichten, die [Wohnung], unverzüglich zu räumen und ihm, dem Gesuchsteller, ordnungsgemäss zu übergeben (viact. 1; vgl. auch die eingangs vollständig angeführten Rechtsbegehren). Die Einzelrichterin des Kreisgerichts sandte der Gesuchsgegnerin das Gesuch samt Akten mit Schreiben vom 19. Dezember 2024 zu und räumte dieser die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme innert zehn Tagen ein (vi-act. 4). Die Gesuchsgegnerin liess sich nicht vernehmen.