4. Dieser Entscheid ist bis längstens drei Monate nach Vorliegen der Rechtskraft direkt vollziehbar. 5. Die Kosten der Räumung hat die Gesuchsgegnerin zu bezahlen. Die Gemeinde E.___ kann vom Gesuchsteller einen Kostenvorschuss in der Höhe der mutmass- BE.2025.7-EZO3 2/10 lichen Räumungskosten einholen. Dieser Vorschuss sowie ein allfälliger Erlös aus der Versteigerung der Gegenstände werden an die Vollstreckungskosten angerechnet. Die Gesuchsgegnerin hat dem Gesuchsteller den in der Kostenverfügung der Gemeinde E.___ angerechneten Kostenvorschuss zu ersetzen.