c) Die Vorinstanz führte schliesslich aus, die aktenkundigen Überbrückungskreditverträge enthielten eine Gerichtsstandsklausel, die – auf Einrede hin – im Aberkennungsverfahren zu beachten sei. Damit würde die örtliche Zuständigkeit des Kreisgerichts […] wegfallen (vi-Entscheid UP-Aberkennungsklage, E. III.3.d).