BE.2025.3-EZO3 10/18 Klageverfahren initiiere und rechtshängig mache, liege es an der beklagten Partei, ihre Forderungen in Anwendung des Verhandlungsgrundsatzes substantiiert zu behaupten und zu beweisen. Es liege deshalb nicht an ihm, in der ersten Eingabe den Sachverhalt umfassend und substantiiert zu behaupten und alle Beweismittel zu offerieren.