2.a) Der Gesuchsteller macht zunächst zusammengefasst geltend, die Vorinstanz habe nicht berücksichtigt, dass bei der Aberkennungsklage und der negativen Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG die Parteirollen "verkehrt" seien. Obwohl die klagende Partei durch Einreichen einer Aberkennungsklage und/oder negativen Feststellungsklage das