BE.2025.3-EZO3 8/18 Überbrückungskredit-Vereinbarung vom 17. Februar 2013 mit der E.__ AG beruhe und dass die bestrittene Forderung am 20. Dezember 2013 von der E.__ AG an den Gesuchsteller (recte: Beklagten) abgetreten worden sei. Die behauptete(n) Zession(en), falls diese wirklich existierte(n), sei(en) rückdatiert worden. Die E.__ AG sei am 29. November 2016 wegen Organisationsmängel aufgelöst, das als Konkursverfahren durchzuführende Liquidationsverfahrens am 6. März 2017 mangels Aktiven eingestellt und die E.__ AG am 21. Juni 2017 aus dem Handelsregister gelöscht worden.