b) Gleichentags stellte der Gesuchsteller bei der verfahrensleitenden Richterin des Kreisgerichts […] Gesuche um Wiedererwägung der beiden Entscheide vom 6. Januar 2025, mit welchen die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Aberkennungsklage und die negative Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG abgewiesen worden war. Weiter beantragte er die Abnahme der Frist zur Bezahlung der verfügten Kostenvorschüsse (Verfahren RM.2025.1-[…] und RM.2025.2-[…] [Wiedererwägungsverfahren]).